Mrz 08 2007
Auf dem “linken Auge blind”
[inspic=607,right,]Wie heute auf msn.de zu lesen ist, fordert die Bundesanwaltschaft Straffreiheit für Verkäufer von Stickern und Buttons mit verfremdeten Symbolen verfassungswidriger Organisationen.
Ein Versandhändler wurde vom Landgericht Stuttgart zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er o.g. Artikel vertrieb. Solche Embleme dürfen allerdings nur straffrei bleiben, wenn eine unmissverständliche Distanzierung vom NS-Gedankengut zum Ausdruck gebracht wird. Angeblich wollten die Richter damit eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an die verbotenen Zeichen und Embleme verhindern.
Dass die "Zeichen und Embleme" von "Nazi-fremden Kulturen" wie den Inkas schon vor Jahrhunderten genutzt wurden, interessiert hier niemanden. Es ist einfach mal wieder wunderbar zu sehen, dass einige Gruppen der deutschen Bevölkerung gleicher sind als andere. Während Nationalgesinnte dicke Strafen zahlen oder Gefängnisstrafen absitzen müssen, wenn sie derartige Symbole tragen, ist es den "Linken" erlaubt, sofern ein "roter Strich" das Symbol überlagert. Interessante Interpretation!
Justizia ist ja bekanntlich blind - leider wohl nur auf dem linken Auge.
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