Sicherheit statt Freiheit in Deutschland?
// June 4th, 2008 // Allgemein, Security
Da ich für die Schule eine kleine Ausarbeitung machen musste, habe ich sie auch gleich hier veröffentlicht. Man braucht ja nichts verkommen lassen. ![]()
Das Thema habe ich selbst gewählt, da es aktuell ist und mich interessiert. Bedanken möchte ich mich nochmal bei Annika Kremer, welche mich mit Infomaterial versorgt hat.
Entstehung der „Privatsphäre“
Auch trotz der momentanen Entwicklung in vielen (grade auch westlichen) Staaten, spielt die Privatsphäre eine große Rolle. Aber wer denkt, dass es sich um eine Erfindung der letzten paar hundert Jahre handelt, irrt.
Ideen und Konzepte zur Privatsphäre sind schon aus der Antike überliefert, wo von einer „individuellen Sphäre“ gesprochen wurde. Damit zusammen hängt wohl auch die Überlegung zum Verhältnis zwischen dem Allgemeinwohl und dem Recht des Einzelnen. Durch die damaligen Herrschafts- und Rechtsformen stand dieses Recht jedoch nicht allen zu.
Während das Recht des Einzelnen und die Privatsphäre im Mittelalter stark eingeschränkt waren, entwickelten sie sich mit dem Aufkommen des Bürgertums und der Aufklärung. Durch das Aufkeimen des Humanismus, Liberalismus und der Idee der Menschenrechte wurde das Recht auf individuelle Freiheit auch irgendwann schriftlich fixiert.
Nachdem in der Zeit des Nationalsozialismus und des Kalten Krieges diese Rechte mehr oder minder unbemerkt eingeschränkt waren, zeichnete sich nach dem Fall der Mauer eine Zeit der Entspannung ab, die jedoch durch die Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 abrupt endete.
Aktuelle Situation
Nach den Anschlägen vom 11. September nutzten viele (vor allem westliche) Staaten die Angst vor dem Terrorismus, um die innere Sicherheit zu erhöhen und die Privatsphäre und die Rechte ihrer Bürger einzuschränken. Der Unterschied zu den Jahren davor ist, dass die meisten Bürger diese Vorgänge und Einschränkungen als notwendig ansehen und sich nahezu überhaupt nicht dagegen wehren.
Vergleicht man jedoch die Anzahl der Todesopfer von Terrorakten mit den Zahlen der Verkehrstoten oder der Verstorbenen, welche aufgrund ungesunder Lebensweisen dahingeschieden sind, wird klar, dass wir unsere Freiheit für eine Pseudosicherheit eintauschen.
Weiterhin muss der technologische Fortschritt betrachtet werden. Während es früher reichte, sich mit jemandem persönlich in einem wenig besuchten Park zu treffen um vertrauliche Daten auszutauschen, ist dies heute durch Spionagesatelliten und Richtmikrofone nicht mehr möglich. Wenn überhaupt, nutzen nur die wenigsten Staaten solche Mittel für die gesamte Bevölkerung, aber schon die Möglichkeit alleine, sollte jeden nachdenklich werden lassen.
BKA-Gesetz
Allgemeines
Ein wichtiges Thema im Bereich des Datenschutzes[1] ist zurzeit der Änderungsentwurf zum BKA-Gesetz. Dieser Entwurf wurde auf der Innenminister-Konferenz vom 15.04. – 18.04.08 besprochen und soll noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten.
Dabei soll das Bundeskriminalamt stärker in den Anti-Terror-Kampf einbezogen und ihm neue weitreichendere Befugnisse erteilt werden. Diese Befugnisse lassen die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten[2] zunehmend verwischen, welche jedoch in einem freiheitlichen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland unbedingt aufrecht erhalten werden muss, da sonst eine Behörde zu viel Macht bekäme.
der ‚große Lauschangriff‘
Den großen Lauschangriff, bei welchem Wohnungen von Verdächtigen mittels versteckter Mikrofone abgehört werden, gibt es schon seit mehreren Jahren. Bisher wurde diese Möglichkeit nur begrenzt eingesetzt, da die Ermittler die Wanzen bei privaten oder intimen Gesprächen abschalten mussten und dies meist zu umständlich war.
Durch eine ‚Lücke‘ im BVerfG-Urteil soll dies nun Umgangen werden. Private Äußerungen, die nur zur Tarnung von Verbrechen gemacht werden, sind nämlich nicht geschützt. Daher soll demnächst grundsätzlich alles aufgenommen werden und anschließend ein Richter entscheiden, welche Ausschnitte genutzt werden dürfen und welche nicht. Als Richter gelten dabei aber auch BKA-Beamte mit Befähigung zum Richteramt, so dass diese Vorgehensweise durchaus brisant ist. Dieses würde natürlich die Kontrolle der dem BKA ausgestatteten Befugnisse ad absurdum führen.
der ‚große Spähangriff‘
Demnächst sollen die Verdächtigen nicht nur akustisch sondern auch visuell in ihrer Wohnung überwacht werden. Dies soll dazu dienen, Stimmen Personen und Gesichtern zuzuordnen und auch Geschriebenes oder Gezeigtes auswerten zu können. Genaue Szenarien, in denen diese Maßnahme eingesetzt werden soll, sind allerdings noch nicht bekannt.
Fazit zum Entwurf
Die neuen Maßnahmen des Entwurfs greifen stark in die Rechte der Betroffenen ein und verletzten deren Privatsphäre[3] und die informationelle Selbstbestimmung. Betroffen sind hierbei nämlich nicht nur die Verdächtigen selbst, sondern auch deren Kontaktpersonen.
Dazu heißt es im Gesetzesentwurf in §20h Abs. 2 (Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen):
Die Maßnahme darf sich nur gegen die in Absatz 1 genannte Person richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine in Absatz 1 genannte Person dort aufhält und
2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.
Ist nun ein Entscheidungsträger der Meinung, dass die Überwachung zur Terrorismusbekämpfung erforderlich ist, können auch harmlose Bürger und somit völlig unschuldige Personen der Überwachung zum Opfer fallen. Dies stellt nicht nur einen Eingriff in die Rechte der Betroffenen sondern auch in ihre Privatsphäre dar.
Zu beachten ist hierbei auch, dass nicht nur das BKA-Gesetz sondern auch das Grundgesetz geändert werden muss:
Grundgesetz Art. 13 – Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. […]
Der oben wiedergegeben Ausschnitt des Gesetzentwurfs stellt nur einen kleinen Teil der 94 Seiten dar und lässt erahnen, welche Probleme und Ängste dieser Entwurf bei der Bevölkerung erreichen kann und wird. Lenins[4] Ausspruch: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ trifft auch auf die Kriminalbehörden in Deutschland zu.
Technische Möglichkeiten
Bundestrojaner
Entstehung
Schon im März 2005 bat der Präsident des Verfassungsschutzes Heinz Fromm, den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eine Möglichkeit zu schaffen, Computer von Verdächtigen ausspionieren zu lassen. So wurden bereits seit 2005 Online-Durchsuchungen möglich, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Peter Altmaier (CDU) selbst angab. [5]
Verwendung
Geheimdienste und behördliche Stellen dringen also schon seit mehreren Jahren unbemerkt und teils ohne gesetzliche Grundlage in die Rechner von Verdächtigen ein. Dies geschieht mittels sogenannter Trojanischer Pferde, die entweder vor Ort von Agenten oder Beamten manuell auf die Rechner aufgespielt oder E-Mail oder Download verteilt werden. „Der Name ist vom Trojanischen Pferd der Mythologie abgeleitet, das dem Angreifer den Zugang zu einem geschützten System verschaffte, indem es als etwas Nützliches getarnt den Angegriffenen dazu veranlasste, es selbst in den geschützten Bereich zu bringen.“[6] Die Trojaner (Kurzform) zählen zu der Kategorie ‚Malware‘ zu denen auch Viren und sonstige Schadcodes gehören und werden auch von den sogenannten Hackern und Crackern eingesetzt.
Probleme beim Einsatz
Da die Software wie eine ganz normale Schadsoftware gestrickt ist, wird sie natürlich auch von den meisten Sicherheitpaketen, wie Antivirus, Firewalls oder Spywarekillern entdeckt und behindert oder gar beseitigt. Ein Versuch seitens des BKA sich mit den Herstellern solcher Software zusammen zu setzen und diesbezüglich eine Lösung zu finden scheiterte.
Eugene Kaspersky, Gründer des renommierten Unternehmens Kaspersky Labs GmbH, dazu: "Sicherheitssoftware ist wie ein Metalldetektor am Flughafen. Wenn er eine Waffe erkennt, schlägt er Alarm, egal ob sie von Terroristen oder von der Polizei ist." Außerdem seien Sicherheitssoftware-Updates international identisch. "Das heißt also: Entweder wir schützen die ganze Welt und auch Deutschland vor einem Trojaner - oder setzen alle der Gefahr aus."
Vorratsdatenspeicherung
Entstehung
Das Bundeskabinett hat im April 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie. Das Gesetz wurde am 9. November 2007 vom Bundestag verabschiedet und ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.[7]
Verwendung
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden von jedem Provider die Verbindungsdaten von jedem Telefon und Handy gespeichert. Dazu gehören die Anrufpartner (Telefonnummern), Datum und Uhrzeit des Gesprächs, die Gesprächsdauer und bei Mobiltelefonen auch der Ort des Gesprächs (Mobilfunkzelle). Bei Verbindungen ins Internet wird gespeichert, wer sich mit welcher IP eingewählt und wem eine E-Mail geschrieben wurde. Entgegen einiger Annahmen und Informationen im Internet werden die besuchten Internetseiten nicht aufgezeichnet.
Die Provider sind bereits jetzt schon zur Erfassung der Daten angehalten, Sanktionen werden aber erst am 01. Januar 2009 verhängt, sollte die Erfassung nicht geschehen.
Obwohl die Inhalte der Gespräche nicht aufgezeichnet werden, bieten die Verbindungsdaten bereits genug Aufschluss über das Verhalten und die Kontakte von Personen und wie wir zu ihnen stehen.
Probleme beim Einsatz
Für die Provider, welche die Daten erfassen und Speichern müssen ergeben sich enorme Probleme. Soft- und Hardware muss angeschafft, bereitgestellt und gewartet werden, was sowohl Kosten- als auch Zeitaufwand bedeutet. So müssen die Server nicht nur die Menge an Daten aufnehmen sondern sie auch in einer entsprechenden Zeitspanne aufzeichnen und bearbeiten können. Um die Kosten finanzieren zu können sind Entschädigungszahlen seitens der Regierung geplant, um die Provider zu entlasten. Letztendlich wird die Finanzierung jedoch von den Bürgern getragen, sei es über die Gebühren von DSL und Telefon oder über die Steuern.
Sind die Informationen erst mal erfasst und auf Servern gespeichert, müssen die Daten geschützt werden, um zumindest ein kleines Maß an Datenschutz zu gewährleisten. Denn nicht nur Geheimdienste und Polizei sind an den gespeicherten Informationen interessiert, sondern auch Kriminelle, die aus diesen Daten ihren Vorteil ziehen möchten. Zum einen können diese Informationen für ‚Social Engineering‘-Attacken[8] genutzt werden und zum anderen finden die Daten auch bestimmt finanzstarke Abnehmer in der freien Wirtschaft. Dabei ist der Grundsatz, dass es schwieriger ist, ein System umfassend abzusichern, als in ein System einzubrechen, beängstigend. Während ein ‚Verteidiger‘ jeden Angriff erfolgreich abwehren muss, reicht dem ‚Angreifer‘ nur ein einziger Einbruch, um sein Ziel zu erreichen.
Risiken der Überwachung
Viele Menschen sind der Ansicht, dass sie nichts zu verbergen haben oder ihnen nichts passieren kann, sofern sie sich an die Gesetze halten. Diese Argumente (sofern es überhaupt welche sind) greifen nicht wirklich:
- Jeder hat etwas zu verbergen, denn es gibt eine Menge Dinge, die zwar weder kriminell noch unmoralisch, aber trotzdem eindeutig privat sind. Oder wozu stecken wir Briefe in undurchsichtige Umschläge, gehen nicht nackt auf die Straße und reagieren zu Recht verärgert, wenn jemand in unseren persönlichen Dingen herumwühlt?
- Gesetze können geändert werden. Kann jeder, der eine Aussage wie die oben genannte trifft, wirklich von sich behaupten, nie und unter keinen Umständen gegen ein wie auch immer geartetes Gesetz zu verstoßen?
- Selbst wenn man sich gesetzestreu verhält, kann niemand einem mit Sicherheit garantieren, dass das auch in jedem Fall so angesehen wird. Da in jedem Bereich Fehler passieren können, ist man auch beispielsweise bei der Strafverfolgung nicht davor sicher. Je mehr die gesammelte Datenmenge anwächst, desto mehr steigt auch das Risiko von falschen Querverbindungen oder Systemfehlern.
Bei der Todesstrafe wird oft argumentiert, dass Menschen auch mal zu Unrecht verurteilt werden können und somit die Gefahr zu groß ist, einen unschuldigen Menschen zu töten. Das gleiche Prinzip ist auch bei diesem Thema anwendbar: Man muss sich nur vorstellen, dass man selbst durch einen Zahlendreher, einen Fingerabdruck am falschen Ort oder einen Computerfehler in die Mühlen der entsprechenden Behörden und ins Visier der Ermittler gerät. Selbst wenn sich nach einiger Zeit herausstellt, dass man unschuldig ist, kann dies finanzielle und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein weiteres Problem ist, dass solche Daten auch gerne genutzt werden, sofern sie einmal vorhanden sind. So pocht die Musik- und Filmelobby darauf, auch Zugriff auf diese Daten zubekommen, um Urheberrechtsverletzungen und Filesharer zu überführen und zu verantworten. Dabei lässt sich schon erkennen, wer alles Anspruch erhebt und wofür die Daten genutzt werden sollen, die eigentlich nur zur Terrorismusbekämpfung gesammelt werden.
Freiheit gegen Sicherheit – Fazit
Das einzige Argument, welches von den staatlichen Stellen gebracht wird, um die Einschränkung der Freiheit und Privatsphäre zu rechtfertigen ist die vermeintliche Terrorgefahr.
Die Anschläge auf das World Trade Center, der Anschlag auf das Kriegsschiff USS Cole, die Bombenattentate auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania sowie der erste Sprengstoffanschlag in der Tiefgarage des WTC sind alles verachtenswerte Handlungen gewesen, die es zu verfolgen und aufzuklären gilt. Weiterhin muss auch alles dafür getan werden, um solche Handlungen zu verhindern. Jedoch sollten erst einmal die vorhandenen Mittel genutzt und die Menschen sensibilisiert werden.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob die beantragten und überwachenden Maßnahmen überhaupt Effektiv sind. Einem Selbstmordattentäter wird es relativ egal sein, ob nach seinem durchgeführten Anschlag Videobänder oder Bilder existieren. Denn wenn sich ein Ermittler seine Bilder und Filme anschaut, hat er sein Werk bereits erfolgreich zu Ende gebracht.
Bei der Vorratsdatenspeicherung ist es ähnlich. Großkriminelle, Mitglieder von Terrorzellen, etc. haben die technischen und finanziellen Möglichkeiten um der VDS zu entgehen. Starke Verschlüsslungen und alternative Methoden zum Datenaustausch sorgen dafür, dass entweder gar keine Daten erfasst oder diese zumindest nicht ausgewertet werden können. Die einzigen Daten, die wirklich verwendet werden können, sind die des kleinen Bürgers. Und für diese wurden diese Maßnahmen ja angeblich nicht geschaffen.
Der Terror ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.[9]
Terror ist also nicht ein Anschlag oder ein Attentat sondern nur die Angst davor. Und Angst begegnet man am besten mit Aufklärung und nicht mit eingeschränkten Rechten.
Daher Freiheit statt Sicherheit und nicht anders herum!
[1] Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen Diebstahl dieser Daten. – Wikipedia: Datenschutz
[2] Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, das nun zur Disposition steht, geht zurück auf einen "Polizeibrief", den die drei Westalliierten am 14. April 1949 dem Parlamentarischen Rat schrieben, der über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verhandelte. - http://www.wsws.org
[3] Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behörde oder ähnliches gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht. – Wikipedia: Privatsphäre
[4] Wladimir Iljitsch Uljanow (genannt Lenin; * 22. April 1870 in Simbirsk; †21. Januar 1924 in Gorki bei Moskau)
[5] Stern: Geheimdienste spitzeln schon seit Jahren - http://www.stern.de/computer-technik/internet/587865.html?nv=ct_mt
[6] Wikipedia: Trojanisches Pferd (Computerprogramm)
[7] Vgl. Wikipedia: Vorratsdatenspeicherung - Umsetzung in Deutschland
[8] Social Engineering (engl. eigentlich „angewandte Sozialwissenschaft“, auch „soziale Manipulation“) nennt man zwischenmenschliche Beeinflussungen mit dem Ziel, unberechtigt an Daten oder Dinge zu gelangen. Social Engineers spionieren das persönliche Umfeld ihres Opfers aus, täuschen falsche Identitäten vor oder nutzen Verhaltensweisen wie Autoritätshörigkeit aus, um Dinge wie geheime Informationen oder unbezahlte Dienstleistungen zu erlangen. - Wikipedia
[9] vgl. Wikipedia: Terror
weitere Quellen
- FreiheIT-Blog (von Annika Kremer) - http://freiheitblog.wordpress.com/
- Infotexte der ‚Freiheit ist Sicherheit‘-Website - http://www.freiheit-ist-sicherheit.de
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
Kommentare und Kritiken (positive und negativ - hauptsache konstruktiv
) ausdrücklich erwünscht!


