Petition gegen das Verbot von Killerspielen
// July 10th, 2009 // Allgemein
Aus einer Mail der ESL (Electronic Sports League):
Du bist gefragt: Petition gegen Spieleverbot
Wehre Dich gegen die Bevormundung der PolitikAuf der Seite des Deutschen Bundestages wurde eine Petition eingereicht, die sich gegen das auf der Innenministerkonferenz der Länder geforderte "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen richtet. Gib der Petition Deine Stimme und wehre Dich gegen die Bevormundung der Politik.
Petition: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen
Nur wenn wirklich jeder mitmacht, erkennt die Politik, dass Computerspieler keine unbedeutende Minderheit sind. Wir müssen ein für alle Mal klar machen, dass wir uns nicht bevormunden lassen. Zeichne die Petition mit und schreib Deinen Abgeordneten an, um ein Verbot von Computerspielen und weitere Maßnahmen gegen unser Hobby zu verhindern. Das sind die Schritte:
1. ePetition mitzeichnen
Melde Dich auf der Seite des Deutschen Bundestages an und zeichne die Petition online mit. Wenn 50.000 Unterschriften zusammen kommen, muss sich der Bundestag mit dem Antrag beschäftigen!2. Schicke einen Brief an deinen Abgeordneten
Unter esl.eu/de/letter/ichwaehlekeinespielekiller/ kannst Du automatisch einen Brief an deinen Vertreter im Bundestag erstellen. Trag Deine Daten ein, druck den Brief und schick ihn unterschrieben an die angegebene Adresse. Die Abgeordneten sind abhängig von den Wählern ihres Wahlkreises, nur so können sie im September wiedergewählt werden. (Zusätzlich eingetragene Daten werden nicht in der ESL gespeichert.)Den Text des Anschreibens haben wir von der Aktion "Ich wähle keine Spielekiller" übernommen, welche vom Computec-Verlag ins Leben gerufen wurde. Eine Aktion GEGEN die unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung von Video- und Computerspielern und FÜR die Stärkung eines wirksamen Jugendschutz.
Je mehr mitmachen, desto besser ist es. Hier der komplette Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.
"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft. Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
- den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion zu nehmen.
- das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
- den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
- Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen.
- die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.
Ähnliche Beiträge:
- Justizia gegen die Vernunft
- Quake3 Spiel gegen egoD gewonnen
- Xing vs. Piratenpartei
- Das große EM-Tippspiel auf Schnaeppchenfuchs.com
- Das Supertalent


